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Ordnung der Jugend der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Kaufbeuren/Ostallgäu e.V. (11.02.2023)


Die Kreisjugendordnung hat ihre Grundlage im § 7 der Satzung vom 02.03.1990 der Deutschen Lebens-RettungsGesellschaft Kreisverband Kaufbeuren/Ostallgäu e.V..

 

§ 1 Name/Mitgliedschaft

Die Mitglieder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) im Kreisverband Kaufbeuren/Ostallgäu e.V. sind bis

einschließlich 26 Jahre und die von ihnen, unabhängig vom Alter, gewählten Vertreter*innen und benannten Mitarbeiter*innen bilden die Jugend der Deutschen LebensRettungs-Gesellschaft Kreisverband Kaufbeuren/Ostallgäu e.V. (DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu).

 

§ 2 Ziele und Inhalte

Ziele und Inhalte der Arbeit werden vom Leitbild der DLRGJugend bestimmt.

 

§ 3 Selbständigkeit

Die DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu arbeitet selbständig und verfügt über ihre finanziellen Mittel in eigener Verantwortung.

 

§ 4 Wahl- und Stimmrecht

(1) In der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu besitzen die Mitglieder im Alter von 8 bis einschließlich 26 Jahren und die von ihnen gewählten Vertreter*innen und

Mitarbeiter*innen das Recht zu wählen (aktives Wahlrecht) und abzustimmen. Das Recht, gewählt zu werden, beginnt mit 12 Jahren (passives Wahlrecht). Der/die Vorsitzende und

der/die Schatzmeister*in müssen am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt sein.

 

(2) Jedes Mitglied hat nur eine Stimme; eine Stimmrechtsübertragung oder ein Depotstimmrecht ist unzulässig.

(3) Das Wahl- und Stimmrecht ist persönlich wahrzunehmen, eine Stimmabgabe durch gesetzliche Vertreter*innen ist nicht möglich.

(4) Als beschlossen gelten Anträge, die mindestens eine Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. Stimmenthaltungen und ungültige

Stimmen werden bei der Ermittlung der abgegebenen Stimmen nicht mitgezählt.

 

(5) Gewählt ist, wer mindestens eine Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Bei Wahlen sind Enthaltungen nicht möglich. Ungültige

Stimmen werden bei der Ermittlung der abgegebenen Stimmen nicht mitgezählt.

Wird bei mehreren Kandidat*innen eine solche Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den beiden Kandidat*innen mit der höchsten erreichten Stimmenzahl eine Stichwahl

statt, die bei Stimmengleichheit einmal zu wiederholen ist. In der Stichwahl ist gewählt, wer die meisten Stimmen erzielt; bei wiederholter Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

(6) Hauptberufliche Mitarbeiter*innen besitzen in der DLRGJugend Kaufbeuren/Ostallgäu kein passives Wahlrecht.

Ausnahmen regelt der Kreisverbandsjugendtag der DLRGJugend Kaufbeuren/Ostallgäu

 

§ 5 Organe

Die Organe der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu sind:

a) Kreisverbandsjugendtag (Jugendmitgliederversammlung)

b) Vorstand der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu  (Der Vorstand der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu ist kein Vorstand im Sinne des BGB)

 

Die Organe der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu tagen grundsätzlich verbandsöffentlich.

Näheres regelt die Geschäftsordnung der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu.

 

§ 6 Kreisverbandsjugendtag

(1) Der Kreisverbandsjugendtag ist das höchste Organ der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu. Ihm obliegen die grundsätzlichen Entscheidungen. Er bestimmt auf Grundlage des Leitbildes die Aufgaben der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu.

(2) Er setzt sich zusammen aus:

- Mit Stimmrecht -

a) Den Mitgliedern des Kreisverbandes im Alter von 8 - 26 Jahre,

und

b) den stimmberechtigten Mitgliedern des Vorstandes der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu.

- Ohne Stimmrecht -

c) Den weiteren Mitgliedern des Vorstandes der DLRGJugend Kaufbeuren/Ostallgäu,

d) den weiteren Mitgliedern des Kreisverbandes.

 

(3) Der Kreisverbandsjugendtag findet jährlich statt.

Die Ankündigung zum Kreisverbandsjugendtag muss in Textform mindestens drei Wochen vorher erfolgen; weiter muss in Textform eine Woche vorher unter Bekanntgabe der

Tagesordnung und der Beschlussgegenstände eingeladen werden.

 

(4) Der Kreisverbandsjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.

(5) Anträge zum Kreisverbandsjugendtag müssen in Textform gestellt und bis spätestens zwei Wochen vor der Tagung beim Vorstand der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu eingegangen sein.

(6) Die Aufgaben des Kreisverbandsjugendtages sind:

a) Behandlung aller grundsätzlichen Fragen und Angelegenheiten der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu,

b) Behandlung von aktuellen jugendpolitischen Themen,

c) Einsetzen von Kommissionen, Berufung der Mitglieder und Entgegennahme ihrer Arbeits- bzw. Abschlussberichte,

d) Entgegennahme der Arbeits- und Kassenberichte des Vorstandes der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu und der Prüfungsberichte der Revisor*innen,

e) Beschlussfassung über den jährlich vom Vorstand der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu vorzulegenden Haushaltsplan der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu,

f) Entlastung des Vorstandes der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu,

g) Entlastung des/der Schatzmeisters*in für das vergangene Haushaltsjahr,

h) Wahl des Vorstandes der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu,

i) Wahl von mindestens drei, maximal sechs Revisor*innen, von denen mindestens zwei die Jahresprüfungen vorzunehmen haben,

j) Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zum Bezirksjugendtag,

k) Beschlussfassung über Anträge,

l) Änderungen der Jugendordnung der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu,

m) Beschlussfassung über Anträge an die Kreisverbandsversammlung. Die Vertretung der Anträge wird auf der Kreisverbandsversammlung umfassend durch den Vorstand der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu wahrgenommen, sofern der Kreisverbandsjugendtag nicht ausdrücklich etwas  anderes bestimmt.

(7) Auf schriftlichen Antrag von mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandsjugendtages muss ein außerordentlicher Kreisverbandsjugendtag innerhalb von zwei Monaten stattfinden.

(8) Der Kreisverbandsjugendtag kann einzelnen gewählten Mitgliedern des Vorstands der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu gemäß § 7 (Vorstand der DLRGJugend Kaufbeuren/Ostallgäu) (2) a) bis c) und f) dadurch das Misstrauen aussprechen, dass er mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmen eine*n Nachfolger*in wählt. Der/die Abgewählte wird für seine/ihre Amtszeit auf dem nächsten Kreisverbandsjugendtag mit Wahlen entlastet. Ein Antrag auf Misstrauensvotum kann von jedem stimmberechtigten Mitglied des Kreisverbandsjugendtags gestellt werden und ist fristgerecht zu den Antragsfristen in Textform mit Nennung des/der Kandidierenden zu stellen.

(9) Der Kreisverbandsjugendtag findet grundsätzlich als Präsenzveranstaltung statt. Der Vorstand kann entscheiden, den Kreisverbandsjugendtag als Video- oder Telefonkonferenz stattfinden zu lassen. Diese Entscheidung muss mit Bekanntgabe der Ankündigung begründet werden. Ein Kreisverbandsjugendtag über die Auflösung der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu findet als Präsenzveranstaltung statt.

 

§ 7 Vorstand der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu

(1) Der Vorstand der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu ist das Planungs- und Ausführungsgremium der DLRGJugend Kaufbeuren/Ostallgäu. Er ist für die Abwicklung der laufenden Aufgaben der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu nach der Ordnung der DLRG-Jugend

Kaufbeuren/Ostallgäu und nach den Beschlüssen des Kreisverbandsjugendtages verantwortlich. Er wahrt ferner die Interessen der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu zwischen den Sitzungen des Kreisverbandsjugendtages.

Der Vorstand der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu wird alle zwei Jahre gewählt.

 

(2) Der Vorstand der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu setzt sich zusammen aus:

- Mit Stimmrecht –

a) dem/der Vorsitzenden,

b) mindestens zwei, bis zu fünf stellvertretenden Vorsitzenden,

c) dem/der Schatzmeister*in, falls ein/e Stellvertreter*in gewählt wurde, übernimmt diese*r im Vertretungsfall das Stimmrecht.

d) der Vertretung des Kreisverbands entsprechend der Vertretung der DLRG-Jugend im Vorstand des DLRG Kreisverbands Kaufbeuren/Ostallgäu e.V.

- Ohne Stimmrecht -

e) den Ehrenvorsitzenden der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu,

f) dem/der stellvertretenden Schatzmeister*in,

g) den vom Vorstand der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu berufenen Referent*innen mit deren Stellvertreter*innen, und

h) den vom Vorstand der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu bestellten Leiter*innen der eingesetzten Arbeits- und Projektgruppen mit deren Stellvertreter*innen.

 

(3) Die Mitglieder des Vorstandes der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu nach Absatz (2) a) bis c) und f) werden für den Zeitraum bis zum nächsten ordentlichen Kreisverbandsjugendtag mit Wahlen gewählt. Ihre Amtszeit endet mit der Feststellung des Ergebnisses des jeweiligen Wahlganges, Wahl eines/einer Nachfolger*in mit Misstrauensvotum oder Rücktritt.

(4) Der Vorstand der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder des Vorstands der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu anwesend ist. Der Vorstand der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu führt die Geschäfte im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes.

(5) Der Vorstand der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Die Ankündigung zur Vorstandssitzung muss in Textform mindestens eine Woche vorher erfolgen; weiter muss in Textform drei Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der Beschlussgegenstände eingeladen werden.

(6) Anträge zur Vorstandssitzung müssen in Textform gestellt  und bis spätestens fünf Tage vor der Tagung beim Vorstand der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu eingegangen sein.

(7) Der Vorstand der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu führt die Geschäfte nach dem Geschäftsverteilungsplan, den er sich selbst gibt und in dem auch die gegenseitige Vertretung geregelt wird. Grundsätzlich vertritt der/die Vorsitzende die DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu diese nach außen und innerhalb der DLRG.

(8) Weitere Aufgaben und Schwerpunkte der Arbeit des Vorstands sind insbesondere die Jugendpolitik sowie:

 

a) Vertretung zum Kreisvorstand und nach außen,

b) Vertretung zum Stadt und Kreisjugendring und regelmäßige Teilnahme an den Versammlungen

c) Strukturfragen,

d) Innenvertretung, Koordinierung

e) Wirtschaft und Finanzen,

f) Fahrten, Lager und internationale Begegnungen,

g) Öffentlichkeitsarbeit,

h) Jugendbildung,

i) Kindergruppenarbeit,

j) Ökologie und Umweltfragen,

k) Schwimmen, Retten und Sport.

 

 (9) Zur Bewältigung seiner Aufgaben kann der Vorstand derDLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu Referent*innen sowie Arbeits- und Projektgruppen einsetzen. Die Amtszeit der Mitglieder endet spätestens mit der Neuwahl eines neuen Vorstands der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu.

(10) Auf schriftlichen Antrag von mindestens drei stimmberechtigten Mitgliedern des Vorstands der DLRGJugend Kaufbeuren/Ostallgäu muss eine außerordentliche Sitzung des Vorstands der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu innerhalb von drei Wochen stattfinden.

(11) Sitzungen des Vorstandes der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu können auch per Video- oder Telefonkonferenz stattfinden. Dies bedarf keinerlei Begründung.

§ 8 Geschäftsordnung der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu Die DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu gibt sich zur Durchführung von Sitzungen und Tagungen eine Geschäftsordnung, die vom Kreisverbandsjugendtag verabschiedet wird. Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung des DLRG Kreisverbands Kaufbeuren/Ostallgäu e.V. sinngemäß.

 

§ 9 Ordnungen der DLRG-Jugenden in den Bezirks-, Kreis- und Ortsverbänden

Die Ordnungen der DLRG-Jugenden in den Bezirks-, Kreis- und Ortsverbänden müssen im Einklang mit der Ordnung der DLRG-Jugend Bayern stehen. Daher bedürfen Ordnungen, die von der Musterjugendordnung abweichen der Zustimmung des Vorstands der DLRG-Jugend Bayern. Der Landesjugendrat ist über die entsprechenden Beschlussfassungen zu informieren. Bestehende Satzungsbestimmungen in den Bezirks-, Kreis- und Ortsverbänden bleiben hiervon unberührt

 

§ 10 Änderung der Ordnung der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu

Die Änderung der Ordnung der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu kann nur vom Kreisverbandsjugendtag mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Sie bedarf der Bestätigung durch die Kreisverbandsversammlung.

Diese Ordnung der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu ist vom Kreisverbandsjugendtag am 11.02.2023 in Kaufbeuren beschossen worden.

Die Kreisverbandsversammlung der DLRG Kaufbeuren/Ostallgäu e.V. bestätigt diese Fassung der Ordnung der DLRG-Jugend in der nächsten Kreisverbandsversammlung in Kaufbeuren.

Damit verlieren alle bisherigen Fassungen der Ordnungen der DLRG-Jugend Kaufbeuren/Ostallgäu (Kreisverbandsjugendordnung) ihre Gültigkeit.

Diese Musterordnung für Kreis-/Ortsverbände der DLRG-Jugend in Bayern ist vom Vorstand der DLRG-Jugend Bayern am 08.Juni 2022 beschlossen worden.

 

Die Ordnung der DLRG Jugend

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